Nichts ist selbstverständlich ! Die Vertretung der Interessen der Öffentlich Bediensteten auf betrieblicher Ebene wurde vom Gesetzgeber den Personalvertretern übertragen. Die über die Dienststelle hinausgehende "überbetriebliche" Interessenvertretung wird durch die Gewerkschaft wahrgenommen. Probleme auf dem Gehaltssektor, Pensionsrecht, Dienstrecht, Zulagen usw. gehören hierher. Die wesentlichen Fragen des Dienst-, Besoldungs-, Pensionsrechtes werden daher von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst mit der Regierung und Verwaltung verhandelt und einer Lösung zugeführt. Die Auseinandersetzungen der zurückliegenden Zeit unterstreichen es: Eine starke Gewerkschaft ist notwendiger denn je!
KOMMEN AUCH SIE ZU UNS! DENN: GEMEINSAM SIND WIR STÄRKER! |